Seit 1. Dezember 2012 muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten ein Energieausweis vorgelegt werden. Auch in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden.
Der Energieausweis gilt 10 Jahre.